Anspruch auf Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1: Was bedeutet das für Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige Personen, die einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 besitzen, haben Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Dieser Anspruch ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung für Menschen, die auf Unter